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STANDPUNKTE

Wir Menschen brauchen eine Hand, die uns hält, wenn wir ins Leben reingehen, und eine, wenn wir das Leben verlassen. Der Mensch darf nie, egal in welcher Lebensphase, zum Versuchsmaterial von Forschern degradiert werden. Es wird viel von der Menschenwürde und ihrer Unantastbarkeit gesprochen. Menschenwürde gibt es nicht geteilt, sie muss man sich nicht verdienen und sie wird auch nicht erst im Laufe der Zeit gewonnen. Sie ist da. Auch beim Embryo, von Anfang an. Leben zu schützen gilt nicht nur am Ende, sondern auch zu Beginn.

Schauen wir uns alle an, wenn wir uns zeitlich alle zurückrechnen haben wir genauso begonnen, wie die Embryonen. Im Embryo sind alle "Daten" für die Entwicklung von einem jeden enthalten, das Programm steckt da drin. Und ob jemand Würde und den Wert zum Leben hat soll davon abhängen, in welchem Zeitstadium man sich befindet. Ist es nicht eher eine Frage der Qualität und nicht der Quantität der Tage?
 

Die embryonale Stammzellforschung, bei der Embryonen getötet werden, halte ich deshalb für problematisch. Ethisch unproblematisch ist die adulte Stammzellforschung. Sie kann auf die Tötung von Embryonen verzichten und respektiert so den Schutz des menschlichen Lebens und die unantastbare Menschenwürde. Und sie ist medizinisch sehr erfolgreich, Deutschland ist auf diesem Gebiet bereits heute führend. Diese ethisch unbedenkliche Methode muß deshalb gezielt gefördert werden.

Die Würde des Menschen ist das erste und oberste Schutzgut unserer Verfassung. Mit der Menschenwürde eröffnet der erste Hauptteil des Grundgesetzes. Nicht nur in der Textfolge steht die Menschenwürde vor dem Beginn der weiteren Bestimmungen in einem Bereich von Grundüberlegungen unserer Verfassung. Sie ist weiteren Bestimmungen auch gedanklich vorgelagert. Das Bekenntnis zur Menschenwürde ist eine Wertentscheidung für einen höchsten Rechtswert. Menschenwürde bildet den Mittelpunkt des Wertesystems unserer Verfassung. Menschenwürde ist der Abwägung entzogen. Sie gilt absolut und ist unrelativierbar. Im Übrigen: Das Grundgesetz hat die Menschenwürde nicht geschaffen, es dokumentiert die Menschenwürde allerdings in seiner Vorgegebenheit.

Im Zusammenhang mit der Sterbehilfediskussion wird insbesondere häufig mit dem Begriff der Selbstbestimmung argumentiert. Ich habe Respekt davor, dass großes Leid, große Schmerzen, Einsamkeit, Hilflosigkeit und ein Gefühl des Ausgeliefertseins ein Verlangen nach Selbstbestimmung hervorbringen können, das sich im Todeswunsch äußern kann. Hier einen bevorstehenden Tod zuzulassen ist etwas anderes, als ihn herbeizuführen. Individuelle Selbstbestimmung korrespondiert auch mit gesellschaftlicher Verantwortung. Gesetzliche Regelungen haben Auswirkungen nicht nur auf einen Menschen, sondern auf alle Menschen.

Ich bin gegen die aktive Sterbehilfe. Und es ist gut, dass der Bundestag beschlossen hat, gegen die Geschäftemacherei von Sterbehilfsorganisationen vorzugehen. Der Tod von Menschen darf nicht zum Geschäft oder zum Organisationsziel werden. Ein selbst bestimmtes Sterben ist heute bereits durch Instrumente wie die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht möglich. Diese entsprechen sowohl der Menschenwürde wie dem Recht auf Selbstbestimmung. Sie können schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen viele Sorgen und Ängste nehmen.

Ein schwer kranker Mensch hat das Recht zu sterben, nicht gegen seinen Willen künstlich am Leben gehalten zu werden. Er muss nicht an die Apparate angeschlossen bleiben, wenn klar ist, dass nicht sein Leben, sondern sein Sterben verlängert würde. Schmerzen können und müssen gelindert werden, damit das Leben bis zuletzt in Würde möglich ist. Leben braucht Liebe, Sterben auch. Menschen brauchen eine Hand, die hält, wenn sie ins Leben reingehen, und eine, wenn sie das Leben verlassen. Und deshalb sollte wir nicht darauf setzen, dass ein anderer Mensch durch die Hand eines anderen stirbt, sondern an der Hand, begleitet. Auch mit Palliativmedizin.

Das Sterben ist Teil des Lebens und nicht dessen Nachhall. Das gilt auch dann, wenn das Sterben eines Menschen eine besonders schwierige und schmerzhafte Phase seines Lebens ist. Schwerstkranke und sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft, weil sie genauso viel Wert besitzen wie gesunde Menschen. Ich bin gegen Wegsperren und Verschweigen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie diese Menschen besser gepflegt und betreut werden, nicht, wie sich die Gesellschaft ihrer am angenehmsten entledigt. Kein Mensch hat es verdient, am Ende seines Lebens allein mit einer Giftkapsel Abschied vom Leben zu nehmen. Aber das Wichtigste ist, dass der sterbende Mensch durch die Menschen in seiner Nähe, durch medizinisches Personal, durch Freunde und Verwandte auf seinem Weg begleitet wird.

Der Zeitpunkt des Todes konnte durch die Entwicklung der Medizin weit nach hinten verschoben werden. Neue Fragen nach einer verantwortbaren Entscheidung stellen sich, die die Menschen früher nicht kannten. Die Orte und Bedingungen des Sterbens sind vielfach andere geworden. Die Vertrautheit mit dem Sterben, mit dem Tod in seiner Zwangsläufigkeit und Natürlichkeit ist geschwunden. Der Tod wird wie auch das Alter und die Krankheit verdrängt aus dem Leben, in andere Bereiche, in Einrichtungen, in fremde Hände. Das führt zu Ängsten. Die dem zugrunde liegenden gesellschaftlichen Entwicklungen können wir nicht revidieren. Aber wir können für mehr Menschlichkeit sorgen. Denn eines ist geblieben: Der Mensch hat ein Recht auf Leben. Er ist angewiesen auf Hilfe und Beistand im Sterben.

Mein Ansatz ist ein Hilfeansatz, der die Menschen bei der Bewältigung des Sterbens unterstützt, ohne Menschenwürde und Lebensrecht in Frage zu stellen. Dabei weiß ich, dass es Situationen geben kann, in denen Menschen den Tod herbeisehnen. Ich weiß aber nicht, ob dieser Wunsch nicht trügt, ob er nicht Verzweiflung entspricht, der abgeholfen werden könnte, ohne dass es das Leben kosten muss. Aktive Sterbehilfe, die den Tod aktiv herbeiführt oder verursacht, widerspricht einem humanen Sterben, wie es dem Menschen aufgrund seines Daseins zukommt. Ein wirklich humanes Sterben lebt von Beistand.

Je stärker die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe als gleichwertige oder vorzuziehende, weil einfachere, schnellere und kostengünstigere Alternative zum Leben, als günstige Lösung präsent ist und das Bewusstsein prägt, desto größer ist die Gefahr, dass das eigentliche Anliegen in den Hintergrund gedrängt wird. Nämlich die Minderung von Leiden, Trost, Zuspruch zum Leben, wenn auch in schwerer Zeit. Formen und Verfahren passiver Sterbehilfe, die einen unumkehrbaren Prozess des Sterbens aufnehmen und Leiden mindern, bergen solche Gefahren nicht. Die Sterbebegleitung, die Palliativmedizin als Hilfen beim Sterben bieten ein weites Feld humaner Lebens- und Sterbekultur.

Mein Ziel ist es, dass in unserem Land ein flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativeinrichtungen verwirklicht wird, auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Angebote zur Hilfe beim Sterben müssen sich ergänzen und ineinander greifen und sich anpassen können an die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen. Hospizkultur ist mehr als ein Schlagwort. Hospizkultur bezeichnet eine Idee: Die der humanen Gestaltung der Zeit am Lebensende, statt des Sehnens nach dem Setzen eines Lebensendes. Hier geht es um Selbstbestimmung in menschlicher Interpretation an der Hand von Menschen und ohne nicht gewollte medizinische Eingriffe.

Meine Intention ist ein entschiedener und umfassender Ausbau der palliativmedizinischen, pflegerischen und hospizlischen Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden. Schmerzen und Ängste im Sterbeprozess müssen genommen werden. Wir müssen verhindern, dass der Suizid und das Angebot von Förderung dabei zu einer akzeptierten Option unter vielen werden und damit eine Werteverschiebung stattfindet. Wirksame Maßnahmen zur Hilfe im Sterben sind der Schlüssel, Leiden und ungewollte Entwicklungen zu verhindern, die zu einer schleichenden Entwertung des Lebens- und Menschenwürdeschutzes führten. Noch einmal: Maßstab ist die Menschenwürde.

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