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Verfahren zum neuen Denkmalschutzsonderprogramm

Mittel von bis zu 47,5 Millionen Euro stehen für das neue „Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII“ zur Verfügung. Die heimische Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner macht in ihrem Wahlkreis auf dieses Sonderprogramm aufmerksam, denn in der Vergangenheit konnten bereits einige Kulturdenkmäler der Nahe-Region wie zum Beispiel die Dalburg finanziell profitieren.

 


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Julia Klöckner MdB: „Gefördert werden können Maßnahmen an bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.“ Interessant für die Kirchen in der Region: Maßnahmen an Orgeln können gefördert werden, die die national bedeutsame deutsche Orgellandschaft aus historischer Sicht mitprägen. Maßnahmen an Orgeln müssen der dauerhaften Sicherung und Erhaltung der Orgeln in ihrem historischen Bestand dienen.

 

Zum Verfahren erläutert Julia Klöckner: „Antragsteller können mit der Landesdenkmalbehörde unter www.gdke.rlp.de Kontakt aufnehmen, damit dort eine Einschätzung vorgenommen werden kann. Bis zum 19. April 2024 können Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIII durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden bei der BKM eingereicht werden. Anträge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Über die Auswahl entscheiden die Ampel-Fraktionen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Haushaltsausschuss.“

 

 
 
 

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11011 Berlin

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Mail: julia.kloeckner@bundestag.de

Büroleitung: Julia Bartos

 

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